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Arbeitsrecht
08.05.2012
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung eines Firmentarifvertrags

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.10.2011 – 8 AZR 514/10 – wie folgt: Durch Tarifvertrag dürfen dem Arbeitgeber keine Rechte eingeräumt werden, die mit dem Schutz des Arbeitnehmers vor einseitiger Änderung des Arbeitsver- trages, der durch das Kündigungsschutzgesetz gewährleistet wird, nicht vereinbar sind. Davon ist auszugehen,wenndemArbeitgeber durch denTarifvertrag mit derWertung desKündigungsschutzgesetzes nicht zu vereinbarende Befugnisse und Dispositionsmöglichkeiten eingeräumt werden. Ändert einTarifvertrag das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, greift er also in die Hauptleistungspflichten eines Arbeitsverhältnisses ein, wird den Arbeitnehmern dann kein verfassungsrechtlich gebotener Mindestschutz entzogen, wenn im tariflichen Gesamtzusammenhang Vorteile – wie der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen – vereinbart wurden.

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