LAG Schleswig-Holstein: Keine wirksame Kündigung bei Drohung mit Eigenkündigung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 20.3.2012 – 2 Sa 331/11 – wie folgt: Bevor ein Arbeitgeber auf Druck von Arbeitskollegen eventuell kündigen darf, muss er konkrete Maßnahmen ergriffen haben, die Drucksituation zu beseitigen. Ein Arbeitsverhältnis kann aber gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben.
(PM LAG Schleswig-Holstein vom 24.4.2012)