BAG: Auslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2011 - 4 AZR 79/10 - wie folgt: Der nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel gewährte Vertrauensschutz in die frühere Auslegung als „Gleichstellungsabrede“ für Verträge, die vor dem 1. Januar 2002 („Altverträge“) vereinbart worden sind, unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.