LAG Schleswig-Holstein: Weihnachtsgeld – Konkurrenz zwischen Flächentarifvertrag und ungünstigerem Haustarifvertrag bei sog. „Altverträgen“ und „Neuverträgen“
Das LAG entschied in seinen Urteilen vom 21. und 22.3.2012 – 3 Sa 230/11 und 4 Sa 244/11 – wie folgt: Wird von tarifgebundenen Arbeitgebern in vor dem 1.1.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendbarkeit des jeweiligen BAT und der sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträge vereinbart, handelt es sich regelmäßig um eine so genannte „Gleichstellungsklausel“ im Sinne der jahrelangen Rechtsprechung des BAG. Ihr Zweck ist, dass alle diejenigen Tarifverträge anwendbar sein sollen, die für den Arbeitgeber gelten. Dann verdrängt der Haustarifvertrag den im Vertrag ausdrücklich genannten Flächentarifvertrag. Höhere haustarifliche Zahlungen an Gewerkschaftsmitglieder sind wirksam. Wird in ab 1.1.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendbarkeit des jeweiligen BAT und der sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträge vereinbart, verdrängen ungünstigere Haustarifverträge diese Vereinbarung nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn es für eine gewollte Verdrängung konkrete Anhaltspunkte im Arbeitsvertrag gibt. Das ist durch Auslegung festzustellen. (PM LAG Schleswig-Holstein vom 23.4.2012)