Das BAG entschied am 16.11.2011 - 4 AZR 856/09 - wie folgt: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Tarifbestimmungen führt grundsätzlich entgegen der Auslegungsregel des § 139 BGB nicht zur Unwirksamkeit des Tarifvertrages als Ganzem, wenn der
BAG, Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 10/10SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der ausgezahlte Rückkaufswert einer Rückdeckungsversicherung in der Insolvenzmasse verbleibt oder an den Kläger auszuzahlen ist. Der 1947 geborene Kläger war bei der
EuGH, Urteil vom 26.1.2012 - C-586/10, Bianca, Kücük gegen Land Nordrhein-WestfalenTenorParagraf 5 Nr. 1 Buchst. a der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates
LAG Berlin, Urteil vom 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11 Leitsätze1. Pflichtverletzungen, die der Arbeitgeber begeht, indem er Vorschriften nicht befolgt, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen bei der Einstellung geschaffen wurden, können
BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 220/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis bestand. Der am 21. Januar 1947 geborene Kläger wurde am 1. September 1970 im Werk W Arbeitnehmer der R AG. Diese
BAG, Urteil vom 18.1.2012 - 10 AZR 667/10LeitsätzeDient eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, stellt es keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar, wenn
BAG, Urteil vom 13.12.2011 - 9 AZR 399/10LeitsätzeDer vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellte Rechtssatz, dass die Dauer des Übertragungszeitraums, innerhalb dessen der Urlaubsanspruch bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.1.2012 – 10 AZR 667/10 – wie folgt: Steht eine Sonderzuwendung im Synallagma zur erbrachten Arbeitsleistung und ist sie vom Arbeitnehmer durch die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung verdient worden,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 – 8 AZR 220/11 – wie folgt: Wird bei der Unterrichtung über einen Betriebsübergang durch Verschweigen bestimmter Umstände ein falscher und für die Abgabe des Widerspruchs bedeutsamer Eindruck erweckt,
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 22.3.2012 – 16 Sa 1176/09 – wie folgt: Das LAG hat der Entscheidung des EuGH folgend die Beklagte verurteilt, für 15 Monate den Urlaub abzugelten und im Übrigen die Klage abgewiesen. Nach dem Urteil des EuGH
LAG Köln , Urteil vom 18.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 817/10 (Vorinstanz: ArbG Köln - Aktenzeichen 8 Ca 722/09; ) Amtliche Leitsätze: Die Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen Räumen (hier: Kassenbereich eines Supermarkts)
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2011 – 9 AZR 399/10 – wie folgt: Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs kann nach der neueren Rechtsprechung des BAG aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Dies gilt auch für
Das BAG entschied am 19.10.2011 - 4 AZR 643/09 - wie folgt: Die Regelungen der Überleitungsvereinbarung sind Tarifnormen, die unmittelbare und zwingende Wirkung entfalten. Durch die Überleitungsvereinbarung und die hierzu aufgestellte
Das BAG entschied am 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - wie folgt: Bei finanziellen Leistungen, zu deren Gewährung der Arbeitgeber weder durch Gesetz noch Vertrag verpflichtet ist, ist dieser frei in der Entscheidung darüber, ob er diese Leistungen erbringt,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 – 7 ABR 65/10 – wie folgt: Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinn dieses Gesetzes Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer
Das BAG entschied am 15.12.2011 - 7 ABR 40/10 - wie folgt: Ein Weiterbeschäftigungsverlangen i. S. v. § 78a Abs. 2 S. 1 BetrVG, das früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt wird, ist unwirksam. Die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...