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Arbeitsrecht
09.05.2012
Arbeitsrecht
BAG: Tarifliche Altersgrenze nach Vollendung des 60. Lebensjahres

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2012 - 7 AZR 946/07 - wie folgt: Die tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer in § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrags Nr. 1 für das Cockpitpersonal der Condor und Condor Berlin idF vom 1. Januar 2005 (MTV Nr. 1), die mit dem Ende des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt, verletzt das schon vor seiner Konkretisierung durch die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG im primären Unionsrecht verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Die Altersgrenze ist jedenfalls unangewendet zu lassen. Eine nationale Regelung kann es aus einem sachlichen Grund zulassen, dass ein Tarifvertrag Arbeitsverträge automatisch enden lässt, wenn ein bestimmtes Alter erreicht wird. Das ändert nichts daran, dass dieser Tarifvertrag dem Unionsrecht zu entsprechen hat. Eine tarifliche Altersgrenze führt unmittelbar zu einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei den Entlassungsbedingungen gegenüber vergleichbaren jüngeren Arbeitnehmern. Das in einer tariflichen Altersgrenze enthaltene Verbot, mit dem Ende des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, ein Flugzeug zu führen, ist nicht gerechtfertigt. Die Altersgrenze begründet wegen der Möglichkeit eines doppelt besetzten (Co-)Pilotencockpits eine unangemessene Anforderung. Sie ist auch nicht erforderlich, um das Ziel der Flugsicherheit zu erreichen.

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