Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 15.4.2010 – 17 Ca 8907/09 – wie folgt: Die Bezeichnung „Ossi“ könne zwar diskriminierend gemeint sein und/oder so empfunden werden, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG.
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 25 Sa 1571/09 – wie folgt: Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Quittung aus, dass er die dem Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 3.9.2008 – 55 Ca 6593/08 – wie folgt: Die Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes als anerkannter Schwerbehinderter kann im Kündigungsschutzprozess eine unzulässige Rechtsausübung darstellen. Dies wird
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 9.12.2009 – 7 ABR 38/08 – wie folgt: Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann die Betriebsratsfähigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit gesondert gerichtlich festgestelltwerden. Betrieb
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.11.2009 – 9 AZR 765/08 – wie folgt: Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen dürfen,
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 20.5.2009 – wie folgt: Der Termin 1 ABR 101/09 zur Anhörung in dem Verfahren zur Klärung der Tariffähigkeit der „Gewerkschaft der Neuen Briefund Zustelldienste“ (GNBZ) vom20.4.2010 ist aufgehoben worden,
Ein Gesetzesentwurf von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger will dafür sorgen, dass künftig bei überlangen Gerichtsverfahren ein Entschädigungsanspruch besteht, der bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer dem Betroffenen die
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das BDSG unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher sowie zukunftsfest und technikneutral auszugestalten. Das BMI hat nun die Eckpunkte zur Regelung des
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 7.4.2010 – 29 Ga 5197/10 – wie folgt: Die Kündigung eines Piloten durch die Airline erfolgte allein wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit. Dies ist offensichtlich rechtsunwirksam. Der Pilot ist auf eine
BAG , Beschluss vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 7 ABR 26/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 9 TaBV 153/07; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 11.04.2007 - Aktenzeichen 9 BV 481/06; ) Amtliche Leitsätze: Der für eine
BAG , Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 400/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 13.07.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 140/07; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 07.12.2006 - Aktenzeichen 19 Ca 4901/06; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Die
BAG, Urteil vom 26.8.2009 - 4 AZR 280/08sachverhaltDie Parteien streiten über die auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis anzuwendenden tarifvertraglichen Regelungen und daraus resultierende Zahlungsansprüche des Klägers. Der Kläger war
Dr. Gerrit ForstSeit März diesen Jahres stieß ein isländischer Vulkan in großer Menge Staub- und Aschewolken aus. Dadurch kam der Flugverkehr von und nach Deutschland und weite Teile Nord- und Mitteleuropas ab Mitte April für mehrere Tage vollständig
BAG , Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 7 ABR 38/08 (Vorinstanz: LAG München vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 8 TaBV 50/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 17.11.2006 - Aktenzeichen 14 BV 164/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Nach
BAG , Urteil vom 17.11.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 765/08 (Vorinstanz: LAG München vom 02.07.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 186/08; ) (Vorinstanz: ArbG Augsburg vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 209/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Eine
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 25 Sa 1571/09 (Vorinstanz: ArbG Senftenberg - 4 Ca 330/08 - 23.04.2009 ) Amtliche Leitsätze: 1. In einem Herausgabeantrag müssen die Gegenstände, die herausverlangt werden, so genau wie
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...