BAG , Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 185/08 (Vorinstanz: LAG München vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 372/07; ) (Vorinstanz: ArbG Augsburg vom 09.03.2007 - Aktenzeichen 2 Ca 821/06 N; ) Amtliche Leitsätze: Der besondere
BAG , Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 7 ABR 90/07 (Vorinstanz: LAG München vom 10.05.2007 - Aktenzeichen 2 TaBV 36/06; ) (Vorinstanz: ArbG Kempten vom 07.02.2006 - Aktenzeichen 1 BV 37/04; ) Amtliche Leitsätze: 1. Bei einem Betriebsübergang
BGH , Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen III ZR 240/09 (Vorinstanz: LG Siegen vom 24.08.2009 - Aktenzeichen 3 S 140/08; ) (Vorinstanz: AG Olpe vom 18.11.2008 - Aktenzeichen 25 C 692/08; ) Amtliche Leitsätze: Die Höhe der in den Allgemeinen
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 14.10.2009 – 9 Sa 824/09 – wie folgt: Ein Teilzeitbegehren nach § 8 TzBfG ist nicht hinreichend bestimmt, wenn darin nur ein Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Ein weiteres Teilzeitbegehren, das während des
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 11.11.2009 – 9 Sa 584/09 – wie folgt: Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, wonach der Arbeitnehmer im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden zu arbeiten hat, wobei die Einzelheiten der Arbeitgeber im
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.3.2010 – 7 Sa 67/09, 68/09 – wie folgt: Inhalt war ein Streit über die Anpassung der Betriebsrenten zum 1.7.2008. Diese hat der Arbeitgeber nach § 16 BetrAVG alle drei Jahre zu prüfen und hierüber nach
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2010 – 10 AZR 914/08 – wie folgt: Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB setzt voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar
Mit der Versorgungsausgleichskasse hat am 6.4.2010 eine neue Pensionskasse den Betrieb aufgenommen, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.11.2009 – 2 AZR 676/08 – wie folgt: Ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung bei der Aufstellung einer Namensliste i. S. d. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG lässt die gesetzliche Vermutung des Vorliegens
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2009 – 4 AZR 331/08 – wie folgt: Eine arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag gehört zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, in die im Falle eines
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 8 AZR 1019/08 – wie folgt: Der Übergang eines Betriebsteils setzt voraus, dass schon beim Betriebsveräußerer eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit besteht, die innerhalb des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.11.2009 – 8 AZR 751/07 – wie folgt: Eine nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB genügende Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen Betriebsübergang setzt die einmonatige Frist für einen Widerspruch
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.11.2009 – 8 AZR 530/07 – wie folgt: Eine fehlerhafte Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB nicht in Lauf. Das
LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09Leitsätze1. Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, wonach der Arbeitnehmer im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden zu arbeiten hat, wobei die Einzelheiten der Arbeitgeber im Diensteinsatzplan festlegen kann,
BAG , Urteil vom 19.05.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 241/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 11.03.2008 - Aktenzeichen 11 Sa 1910/06; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 20.09.2006 - Aktenzeichen 29 Ca 7261/06; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Ausübung
BAG, Beschluss vom 22.4.2009 - 4 ABR 14/08Leitsätze1. Bei der Überleitung von Arbeitnehmern nach den §§ 3 bis 7 TVÜ-VKA in das Entgeltsystem des TVöD handelt es sich als Akt der Rechtsanwendung um eine Umgruppierung, die nach § 99 Abs. 1 BetrVG dem
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...