Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 9.3.2010 – 15 TaBVGa 1/10 – wie folgt: Es wies den Antrag auf Abbruch der Betriebsratswahlen bei der Daimler AG zurück. Das Gericht ging davon aus, dass der von der antragstellenden Gewerkschaft erstrebte
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2010 – 5 AZR 99/09 – wie folgt: Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf weitere
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.12.2009 – 3 AZR 895/07 – wie folgt: Tarifverträge haben Kompromisscharakter. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber innerhalb des Anwendungsbereichs derartiger Regelungen nicht an den
Armin Fladung, RA, Verantwortlicher Redakteur BB-Arbeitsrecht, Chefredakteur BBNewsletter, Frankfurt a. M. Das LAG Rheinland-Pfalz hatte am 21.1.2010 (10 Sa 562/09 – // BB-ONLINE BBL2010-759-1 ) über die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers zu
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 8 AZR 670/08 – wie folgt: Die ungerechtfertigte Benachteiligung eines Beschäftigten ist nach dem eindeutigenWortlaut von § 7 Abs. 1 Halbs. 2 AGG auch dann untersagt, wenn der Benachteiligende ein
BAG , Urteil vom 22.10.2009 - Aktenzeichen 8 AZR 865/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 15.07.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 265/08; ) (Vorinstanz: ArbG Paderborn - 2 Ca 1270/07 - 18.1.2008 ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Bei der Eigenkündigung
BAG , Urteil vom 12.03.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 418/07 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 13.04.2007 - Aktenzeichen 13 Sa 2208/06; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 08.11.2006 - Aktenzeichen 7 Ca 13090/06; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Nach § 1
BAG, Beschluss vom 23.6.2009 - 1 ABR 23/08LeitsatzDem Betriebsrat steht kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um eine gegen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder § 100 Abs. 2 BetrVG
LSG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen L 2 U 1014/05 (Vorinstanz: SG Berlin vom 10.6.2005 - Aktenzeichen S 69 U 453/02; ) Tatbestand: Der Kläger begehrt die Gewährung weiterer psychotherapeutischer Behandlung über den 07.
BAG , Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 99/09 (Vorinstanz: LAG München vom 25.11.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 243/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 24.01.2008 - Aktenzeichen 33b Ca 43/07 G; ) Amtliche Normenkette: BGB § 611; TzBfG § 17;
BAG , Urteil vom 22.11.2009 - Aktenzeichen 3 AZR 895/07 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 21.09.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 452/07; ) (Vorinstanz: ArbG Dortmund vom 29.11.2006 - Aktenzeichen 10 Ca 2780/06; ) Amtliche Leitsätze: 1. Der
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.1.2010 - 10 Sa 562/09 SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 27.01.2009 wegen Überziehung der Pausenzeiten.Der Kläger,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2020 – 10 AZR 990/08 – wie folgt: Bereitschaftsdienste von drei Stunden am Samstag und vier Stunden 25 Minuten in der Nacht auf Sonn- und Feiertage unterbrechen die für eine Wechselschichtarbeit
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 16.12.2009 – 5 AZR 888/08 – wie folgt: Die arbeitsvertragliche Vereinbarung, die Vergütung richte sich nach dem „BAT Bund/TdL in der jeweils gültigen Fassung“, ist eine kleine dynamische Bezugnahme, die eine
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...