Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.12.2009 – 5 AZR 157/09 – wie folgt: § 4 S. 1 ArbZG regelt die Mindestdauer gesetzlicher Ruhepausen. Darüber hinausgehendkannder Arbeitgeber unter Beachtung von § 106 GewO längere Ruhepausen anordnen.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.12.2009 – 5 AZR 125/09 – wie folgt: Nach § 73 Abs. 2, § 65 ArbGG prüft das Bundesarbeitsgericht nicht, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist und ob das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.11.2009–5AZR774/08–wiefolgt:Gewährtein (Firmen-)Tarifvertrag Zuschläge für Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, fallen diese für Pausen während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.9.2009 – 8 AZR 705/08 – wie folgt: Eine Belästigung i. S. d. § 3 Abs. 3 AGG ist nur dann gegeben, wenn die Würdeverletzung einer Person und ein sog. „feindliches Umfeld“ kumulativ vorliegen. Ob ein
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.11.2009 – 2 AZR 383/08 – wie folgt: Im öffentlichen Dienst muss der Schwellenwert des § 23 KSchG in der „Verwaltung“ überschritten werden, in der der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Dabei ist jedenfalls eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.10.2009 – 8 AZR 766/08 – wie folgt: Nach § 115 Abs. 1 SGB X geht, soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen
Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Urteil vom 2.2.2010 – 5 K 1390/09 – die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.12.2009 – 3 AZN 753/09 – wie folgt: Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann der Beschwerdeführer nicht mit Angriffen zu rechtlichen Aspekten gehört werden, die nicht mehr der Entscheidung des
BAG , Urteil vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 391/08 (Vorinstanz: LAG München vom 25.03.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 1115/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 04.10.2007 - Aktenzeichen 6 Ca 1279/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Lehnt der Arbeitgeber die
BAG , Urteil vom 15.09.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 757/08 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 20/08; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 19.02.2008 - Aktenzeichen 12 Ca 409/07; ) Amtliche Leitsätze: Wollen die
BAG , Beschluss vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 1 ABR 66/08 (Vorinstanz: LAG München vom 26.02.2008 - Aktenzeichen 8 TaBV 43/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 3 BV 62/06; ) Amtliche Leitsätze: Geht ein Betrieb oder
ArbG Stuttgart, Urteil vom 24.9.2009 - 12 Ca 1792/09LeitsätzeDie Pflegezeit nach § 3 PflegeZG kann pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen nur einmal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von längstens 6 Monaten beansprucht werden.SachverhaltDie
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.11.2009 – 7 ABR 26/08 – wie folgt: Der Arbeitgeber hat gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG die Kosten für die Beratung eines Wahlvorstands durch einen Rechtsanwalt zu tragen, wenn der Wahlvorstand darüber mit dem
BAG , Beschluss vom 22.12.2009 - Aktenzeichen 3 AZN 753/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 22.07.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 426/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dortmund vom 12.02.2009 - Aktenzeichen 4 Ca 4594/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Im
BAG , Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 990/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 1777/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 09.07.2008 - Aktenzeichen 56 Ca 1756/08; ) Amtliche Normenkette: Tarifvertrag
BAG , Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen 5 AZR 157/09 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 347/08; ) (Vorinstanz: ArbG Kiel - öD 4 Ca 693 c/08 - 30.7.2008 ) Amtliche Normenkette: ArbZG § 2 Abs. 1; ArbZG § 4 S.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...