BAG: Zahlung einer ERA-Strukturkomponente – unzulässige Feststellungsklage
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.4.2010 – 4 AZR 755/08 – wie folgt: Eine Feststellungsklage, die lediglich einzelne Elemente eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses zum Inhalt hat, ist dann unzulässig, wenn durch eine Entscheidung der Streit zwischen den Parteien nicht abschließend geklärt werden kann, weil nur rechtliche Vorfragen zur Entscheidung gestellt worden sind. Seit dem 1.3.2009 gilt das ERA (Entgeltrahmenabkommen) verbindlich für alle Betriebe. Inhaltlich wird geregelt, das „Auszahlungszeitpunkte, die aktuelle Bezugsbasis und ggf. weitere Einzelheiten auf Basis der Ergebnisse der Entgeltabkommen 2006“ geregelt werden. Mangels Unzulässigkeit der Klagen hatte das BAG darüber nicht zu entscheiden.
(PM BAG vom 21.4.2010)