BAG , Beschluss vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 7 ABR 26/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 9 TaBV 153/07; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 11.04.2007 - Aktenzeichen 9 BV 481/06; ) Der für eine Betriebsratswahl
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.2.2010 – 7 ABR 89/08 – wie folgt: Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an das im
BAG, Urteil vom 12.3.2009 - 2 AZR 418/07 -------------------------------------------------------Leitsätze des Bearbeiters1. Die Vermutung der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung bei Vorliegen einer Namensliste gem. § 1 Abs. 5
BAG, Urteil vom 22.4.2009 - 5 AZR 292/08 -------------------------------------------------------Leitsätze des Bearbeiters1. Bei Außendienstmitarbeitern, die verschiedene Kunden besuchen, gehört die gesamte Reisetätigkeit zu den vertraglichen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.2.2010 – 3 AZR 123/08 – wie folgt: Gewährt ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe, so entsteht dadurch eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2010 – 9 AZR 3/09 – wie folgt: Nach § 106 S. 1 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag,
Das BAG entschied in seinemUrteil vom21.9.2010- 9 AZR 510/09 - wie folgt: Gemäß § 1 BUrlG,§ 611 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber das Entgeltwährend des Urlaubs weiterzuzahlen (Urlaubsentgelt).Die Bemessung des Urlaubsentgelts bestimmtsich nach § 11 Abs.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom17.11.2010 - 4 AZR 391/09 - wie folgt: Im Fall desBetriebsübergangs bleibt eine arbeitsvertraglicheBezugnahmeklausel nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGBbeim Erwerber mit unverändert rechtsbegründenderBedeutung bestehen.
Zahlreiche Versorgungsordnungen enthalten eine „gespaltene Rentenformel“. Danach sind für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Leistungen vorgesehen als für den
BGH , Urteil vom 17.09.2009 - Aktenzeichen 5 StR 521/08 (Vorinstanz: LG Braunschweig - 22.02.2008 ) 1. Zur Untreuestrafbarkeit von Zuwendungen an Betriebsräte. 2. Ist eine Aktiengesellschaft strafantragsberechtigter Unternehmer im Sinne des § 119
BAG , Urteil vom 22.10.2008 - Aktenzeichen 10 AZR 360/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 08.04.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 1965/07; ) (Vorinstanz: ArbG Bielefeld vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 5 Ca 1035/07; ) 1. Ausgangspunkt für die Bestimmung der "zuletzt
BAG , Urteil vom 20.05.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 230/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 18 Sa 508/07; ) (Vorinstanz: ArbG Paderborn - 2 Ca 1282/06 - 9.2.2007 ) Orientierungssätze: 1. Aus § 3 Abs. 3 TVG ergibt sich, dass das
BAG, Urteil vom 23.7.2009 - 8 AZR 538/08LeitsatzBei der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB muss über die Identität des Betriebserwerbers so informiert werden, dass die unterrichteten Arbeitnehmer in die Lage versetzt sind, über ihren möglichen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.10.2009 - 6 Sa 1536/09LeitsatzDer Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gem. § 125 Abs. 1 Satz 1 BUrlG erlischt anders als der gesetzliche Mindesturlaub bei Arbeitsunfähigkeit, die über den
BAG , Urteil vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 294/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1129/07; ) (Vorinstanz: ArbG Bocholt - 3 Ca 323/06 - 28.9.2006 ) Orientierungssätze: 1. Die Begründung einer OT-Mitgliedschaft in einem
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...