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Arbeitsrecht
21.04.2010
Arbeitsrecht
BAG: Zustimmung bei betriebsübergreifender Versetzung

Das BAG entschied in seinemUrteil vom8.12.2009 – 1 ABR 41/09 – wie folgt: Der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebs ist nicht im Rahmen seines Restmandats nach § 99 Abs. 1 S. 1, § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVGzu beteiligen,wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebs eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmenszuweist.

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