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Arbeitsrecht
22.04.2010
Arbeitsrecht
OVG Münster: Kein Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause

Das OVG entschied in seinem Urteil vom29.3.2010 – 1 A 812/08 – wie folgt: Einen Anspruch der Beschäftigten auf einen Raucherraumund eine Zigarettenpause besteht nicht.Damit wurde derPersonalverwaltung der Stadt Köln beim Thema Nichtraucherschutz der Rückengestärkt. Hiermit hat die Stadt Köln ihr Ermessen rechtmäßig ausgeübt, als sie aus Kostengründen und Gründen der Gleichbehandlung auf die Einrichtung von Raucherräumen unabhängig von den räumlichen Gegebenheiten verzichtet hat. Ebenso wurde ein Anspruch von Raucherinnen und Rauchern, auch während der Kernarbeitszeitabgelehnt. Ähnlich wie bei den Gleichbehandlungsquoten dürfte auch hier das Verwaltungsrecht Vorreiter für das Privatrecht sein. Vgl. dazu auch den Aufsatz von Kühn in BB 2010, 120.

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