BAG, Urteil vom 22.9.2009 - 1 AZR 972/08LeitsätzeEine streikbegleitende Aktion, mit der eine Gewerkschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb kurzfristig und überraschend eine Störung betrieblicher Abläufe hervorrufen will, um zur Durchsetzung
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 1239/09 (Vorinstanz: ArbG Potsdam - 5 Ca 2535/08 - 12.05.2009 ) Macht ein Arbeitnehmer bei seiner nicht unverzüglichen Krankmeldung falsche Angaben über die voraussichtliche Dauer
LAG Köln, Urteil vom 26.10.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 292/09 (Vorinstanz: ArbG Köln - AZ: 1 Ca 5175/08 ) Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient nicht nur dazu, andere krankheitsgerechte Arbeitsplätze zu finden, auf denen der Arbeitnehmer
BAG, Urteil vom 05.11.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 609/08 (Vorinstanz: LAG Saarland 12.12.2007 1 Sa 105/07 ) (Vorinstanz: ArbG Saarlouis - 2 Ca 456/06 - 31.5.2007 ) Orientierungssätze: 1. Ein Kündigungsschutzprozess wird durch die Eröffnung des
BAG, Urteil vom 11.08.2009 - Aktenzeichen 3 AZR 23/08 (Vorinstanz: LAG Köln 31.08.2007 11 Sa 558/07 ) (Vorinstanz: ArbG Köln 07.12.2006 22 Ca 5478/06 ) 1. Die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien erfasst auch Betriebsrentner. Das gilt auch
Individualrechtlich können Erhöhungen der tariflichen Entgelte auf ein übertarifliches Gesamtentgelt oder eine übertarifliche Zulage angerechnet werden, wenn nicht diese Zulage dem Arbeitnehmer vertraglich als selbständiger Entgeltbestandteil neben
Bundeskanzlerin Merkel (darin einig mit dem FDP-Vorsitzenden Westerwelle) hat dem Vorstoß aus NRW, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen auszusetzen, am 1.2.2010 eine Absage erteilt. Es bleibt beim ermäßigten
Eine Gesamtzusage ist typischerweise nicht auf die im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erklärung beschäftigten Arbeitnehmer beschränkt. Erklärt sich der Arbeitgeber zu einer Regelung im Sinne einer auf Dauer angelegten Handhabung bei Erfüllung der
Die Rückdatierung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (rückwirkender Vertragsschluss) kann durch die Fiktion des § 894 Satz 1 ZPO nicht herbeigeführt werden. Dazu müsste der Schuldner verurteilt werden, ein in der Vergangenheit erklärtes Angebot des
Geschäftsgrundlage der Transformation von durch Rechtsnormen eines Tarifvertrages geregelten Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB ist allein deren normative Geltung vor dem Betriebsübergang. Die Geschäftsgrundlage
BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 5 AZR 774/08SachverhaltDie Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen für Pausen während der Nachtarbeit sowie an Sonn- und Feiertagen. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie Energie, war
BAG, Urteil vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08SachverhaltDie Parteien streiten über ein Treuegeld für das Jahr 2007 und die Feststellung, dass dem Kläger eine solche Leistung auch in Zukunft zusteht. Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihren
Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt. Die Zillmerung verstößt zwar nicht gegen das Wertgleichheitsgebot
BAG, Beschluss vom 18.08.2009 - Aktenzeichen 1 ABR 47/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main 06.03.2008 9 TaBV 251/07 ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main 09.08.2007 3 BV 127/07 ) Die Beschränkung des Bewerberkreises in einer innerbetrieblichen
BAG, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 514/08 (Vorinstanz: LAG Chemnitz 29.04.2008 7 Sa 582/07 ) (Vorinstanz: ArbG Chemnitz 31.07.2007 10 Ca 1354/07 ) Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der
BAG, Beschluss vom 21.7.2009 - 1 ABR 35/08LeitsatzDer Betriebsrat im Betrieb des Entleihers kann seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers verstießen gegen
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...