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Arbeitsrecht
29.03.2010
Arbeitsrecht
: Familienpflegezeit und Mindestlohn

Angesichts der demografischen Entwicklung steht die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im Fokus betrieblicher Personalpolitik. Bundesfamilienministerin Schröder hat konkrete Vorstellungen für die Einführung eines sog. Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Pflegezeit vorgestellt. Danach soll der Beschäftigte, der seinen Angehörigen pflegt, 50 % arbeiten und während dieser Zeit 75 % seines bisherigen Gehalts bekommen. Nach Beendigung arbeitet der Arbeitnehmer wieder Vollzeit. Ein schriftlicher Vorschlag hierzu liegt derzeit noch nicht vor. Unterstützung erhält der Vorschlag nun von Gesundheitsminister Rösler, der die Pflege auch durch einen Mindestlohn attraktiver machen will. (Welt-Online PM vom 22.3.2010)

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