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Arbeitsrecht
01.04.2010
Arbeitsrecht
: Rentenanpassung 2010

 Das BMAS hat am 16.3.2010 vorab bekannt gegeben, dass die Renten zum 1.7.2010 nicht gekürzt werden, sondern auf ihrem bisherigen Niveau verbleiben. Das bedeutet, dass die Höhe des aktuellen Rentenwertes auch ab Jahresmitte 2010 weiterhin 27,20 Euro beträgt. Für den aktuellen Rentenwert (Ost) bleibt es bei 24,13 Euro. Grund für die Konstanz der Rentenwerte sind die zahlreichen Schutzklauseln im Rentenrecht, die die Wirksamkeit der Rentenanpassungsformel behindern. (BMAS PM vom 16.3.2010)

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