: Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Ab 1.6.2010 soll allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) die Entscheidung über die Versicherungspflicht von Ehegatten oder Lebenspartnern treffen (Verfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Der Übergang der Prüfung auf die Clearingstelle hat auch Änderungen im Meldeverfahren und im organisatorischen Ablauf zur Folge. Nähere Ausführungen hierzu sind Mitte bis Ende April 2010 zu erwarten.