BAG, Urteil vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 682/08 (Vorinstanz: LAG München 30.04.2008 5 Sa 661/07 ) (Vorinstanz: ArbG München 30.05.2007 20 Ca 13029/05 ) KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Auflösungsantrag
Der Begriff des Tätigkeitsmonats in § 15 Ziff. 3 des Manteltarifvertrags für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/innen des Einzelhandels in Baden- Württemberg entspricht dem im Urlaubsrecht zur Abgrenzung vom Kalendermonat verwendeten
Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die sein Angebot auf Teilnahme am Lehrerpersonalkonzept (LPK) ablehnen, dauerhaft die nachträgliche Teilnahme verwehrt. Der Arbeitgeber
Gem. § 4 Abs. 5 Buchst. a TV Soziale Absicherung ist ein Anspruch auf eine Abfindung nach diesem Tarifvertrag ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer vor der Kündigung ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde und der Arbeitnehmer dieses
Der dem Arbeitnehmer bei Arbeitszeitverschiebungen nach § 10 Abs. 9 Abschn. 2 Buchst. a TV-N NW idF des § 4 Abs. 7 ÜTV zu zahlende Zuschlag ist unter Zugrundelegung der Stufe seiner Entgeltgruppe, der der Arbeitnehmer tatsächlich zugeordnet ist, und
Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die sein Angebot auf Teilnahme am Lehrerpersonalkonzept (LPK) ablehnen, dauerhaft die nachträgliche Teilnahme verwehrt. Der Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen 6 AZR 533/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main 30.04.2008 18 Sa 1500/07 ) (Vorinstanz: ArbG Darmstadt 17.08.2007 2 Ca 22/07 ) 1. Genügt eine von den Parteien des Arbeitsvertrags vereinbarte Befristungsabrede
BAG, Urteil vom 22.01.2009 - Aktenzeichen 8 AZR 906/07 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg 19.09.2007 15 Sa 1144/07 ) (Vorinstanz: ArbG Berlin 25.04.2007 86 Ca 23363/06 ) 1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in den Jahren 1999 bis 2001 im Rahmen ihres Aktienoptionsprogramms für
BAG, Urteil vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 285/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg 01.04.2008 11 Sa 1521/07 ) (Vorinstanz: ArbG Potsdam - 3 Ca 291/07 - 26.6.2007 ) Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines
BAG, Urteil vom 19.11.2009 - Aktenzeichen 6 AZR 800/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg 23.04.2008 23 Sa 418/08 ) (Vorinstanz: ArbG Berlin 13.02.2008 86 Ca 17939/07 ) Verweigert der Personalrat die nach dem Landespersonalvertretungsrecht vor
Gem. § 4 Abs. 5 Buchst. a TV Soziale Absicherung ist ein Anspruch auf eine Abfindung nach diesem Tarifvertrag ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer vor der Kündigung ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde und der Arbeitnehmer dieses
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...