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Arbeitsrecht
16.04.2010
Arbeitsrecht
: Elektronisches Behördenpostfach

 Bei den Berliner Arbeitsgerichten für Arbeitssachen sind ab 1.4.2010 Elektronische Behördenpostfächer eingerichtet. Damit können Dokumente, die für die Gerichte bestimmt sind, in elektronischer Form – mit qualifizierter Signatur – rechtswirksam eingereicht werden. (PM LAG Berlin-Brandenburg vom 31.3.2010)

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