BAG: Keine Altersdiskriminierung durch Aufhebungsverträge
BAG , Urteil vom 25.02.2010 - Aktenzeichen 6 AZR 911/08 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 15.09.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 525/07; ) (Vorinstanz: ArbG Hannover vom 09.02.2007 - Aktenzeichen 7 Ca 506/06; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau ausnimmt, werden grundsätzlich auch dann nicht iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern benachteiligt, wenn der Personalabbau durch freiwillige Aufhebungsverträge unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgen soll. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BAG-Pressemitteilung Nr. 18/10
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