: Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung einer Betriebsänderung
LAG Köln , Beschluss vom 05.03.2009 - Aktenzeichen 5 TaBVGa 1/09 (Vorinstanz: ArbG Köln vom 04.02.2009 - Aktenzeichen 10 BVGa 6/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen fehlt es jedenfalls an einem Verfügungsgrund, wenn der Betriebsrat keine zeitgerechten Schritte unternommen hat, um zu Interessenausgleichsverhandlungen zu kommen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 111; Redaktionelle Normenkette: ZPO § 935; ZPO § 940; BetrVG § 111 S. 1;
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