BAG: Verbot betriebsverfassungsrechtlicher Vertragsstrafen
BAG , Beschluss vom 19.01.2010 - 1 ABR 62/08 Vorinstanz: LAG Hamm vom 25.4.2008 - 13 TaBV 132/07; Vorinstanz: ArbG Hagen - 2 BV 37/07 - 19.9.2007 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 99; BetrVG § 100; BetrVG § 101; BetrVG § § 87 Abs. 1; BetrVG § § 23 Abs. 3;
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