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Arbeitsrecht
15.06.2010
Arbeitsrecht
BAG: TVöD – Urlaubsentgelt bei Arbeitszeitänderung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2010 – 9 AZR 52/09 – wie folgt: Referenzzeitraum für die Berechnung der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (unstete Entgeltbestandteile) bei der Urlaubsvergütung sind gemäß § 21 S. 2 TVöD die letzten drei vollen Kalendermonate vor Urlaubsbeginn.

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