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Arbeitsrecht
15.05.2012
Arbeitsrecht
BAG: Flugzeugführer – Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2012 – 7 AZR 946/07 – wie folgt: Die tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer in § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrags Nr. 1 für das Cockpitpersonal der Condor und Condor Berlin i. d. F. vom 1.1.2005 (MTV Nr. 1), die mit dem Ende des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt, verletzt das schon vor seiner Konkretisierung durch die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG im primären Unionsrecht verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Das in einer tariflichen Altersgrenze enthaltene Verbot, mit dem Ende des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, ein Flugzeug zu führen, ist nicht gerechtfertigt. Die Altersgrenze begründet wegen der Möglichkeit eines doppelt besetzten (Co-)Pilotencockpits eine unangemessene Anforderung. Sie ist auch nicht erforderlich, um das Ziel der Flugsicherheit zu erreichen.

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