Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 27.3.2012 - 3 AZN 1389/11 - wie folgt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ist grundsätzlich derjenige der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 229/11 (F) - wie folgt: Eine tarifliche Leistungszulage, deren Höhe sich nach der Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber richten soll, setzt voraus, dass eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 555/09 - wie folgt: Eine Befugnis zur Anpassung eines Versorgungswerks wegen Störung der Geschäftsgrundlage kann sich dann ergeben, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Schaffung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 - wie folgt: Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs. 3 Satz
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 13.3.2012 - 1 ABR 78/10 - wie folgt: Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements haben die Betriebsparteien für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.2.2012 - 8 AZR 693/10 - wie folgt: Die Stilllegung des gesamten Betriebes gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer
Das BAG entschied in seinemUrteil vom21.2.2012 – 9 AZR 479/10 – wie folgt: Im Anwendungsbereich des TV ATZ kann der Arbeitgeber die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ablehnen, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 – 8 AZR 692/10 – wie folgt: Als speziellere Norm geht § 125 InsO dem allgemeinen Kündigungsschutzrecht nach § 1 Abs. 5 KSchG vor. Ein ca. 300 km entfernt vom Hauptbetrieb gelegener Betriebsteil ist
BAG , Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 225/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 14 Sa 26/09; ) (Vorinstanz: ArbG Karlsruhe vom 17.04.2009 - Aktenzeichen 11 Ca 28/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ist die
BAG, Urteil vom 21.2.2012 - 9 AZR 479/10SachverhaltDer Kläger verlangt von der Beklagten, mit ihm einen Altersteilzeitarbeitsvertrag zu schließen. Die Beklagte beschäftigt den am 7. September 1948 geborenen Kläger seit dem 1. Januar 1973 in der
BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier vom Beklagten ausgesprochener betriebsbedingter ordentlicher Kündigungen. Die Klägerin trat zum 1. Januar 1999 in ein Arbeitsverhältnis zur Q AG ein,
BAG, Urteil vom 16.2.2012 - 8 AZR 697/10SachverhaltDie Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung bei einer Bewerbung. Der Kläger war nach dem Abschluss der Berufsausbildung
BAG, Urteil vom 14.2.2012 - 3 AZR 260/10SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung verpflichtet ist, für Leistungen der insolventen früheren Arbeitgeberin des Klägers einzustehen. Der 1951
Das BAG entschied in seinemUrteil vom14.2.2012 – 3 AZR 260/10 – wie folgt: Wird eine betriebliche Leistung in Anknüpfung an die Voraussetzungen für Knappschaftsausgleichsleistung nach § 239 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Eingangssatz Alt. 2 SGB VI gewährt,
Das BAGentschied in seinemUrteilvom24.5.2012 – 6 AZR 586/10 – wie folgt: Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sah für einzelne Vergütungsund Fallgruppen sog. Vergütungsgruppenzulagen vor. Im Tarifvertrag der Länder (TV-L) war bis zum
BAG, Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 67/11Aus den Gründen1 Der Kläger war bei der Beklagten vom 29. März bis zum 27. Juli 2010 als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war die Anwendung der jeweils gültigen Tarifverträge zwischen
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.5.2012 – 1 AZB 67/11 – wie folgt: Die Rechtskraftwirkung des Senatsbeschlusses vom 14.12.2010 (– 1 ABR 19/10 – Rn. 93 f., AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) über die Tarifunfähigkeit der
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...