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Arbeitsrecht
26.07.2012
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Tarifvorrang

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.3.2012 - 1 AZR 659/10 - wie folgt: Ein nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fortgeltender Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung kann gemäß § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch eine beim Betriebserwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung abgelöst werden. Die individualrechtlich als Inhalt des Arbeitsverhältnisses weiter geltenden kollektivrechtlichen Regelungen sind inhaltlich nicht weiter geschützt, als sie es bei ihrem normativen Fortbestehen beim Erwerber gewesen wären. Das Regelungssystem von § 77 Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG, nach dem eine teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung durch einen später abgeschlossenen Tarifvertrag verdrängt wird, verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer.

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