Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.2.2012 - 9 AZR 487/10 - wie folgt: Der Regelungsbereich des § 6 Abs. 1 BUrlG, wonach der Anspruch auf Urlaub nicht besteht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.1.2012 – 4 Sa 627/11 – wie folgt: Im Falle einer Betriebsstilllegung ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, einer in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin nur deshalb eine von § 113 S. 2 InsO
Das BAG entschied in seim Urteil vom 18.4.2012 - 10 AZR 134/11 - wie folgt: Die Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit durch den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist an den Regeln zu messen, die der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 676/11 - wie folgt: Ein Arbeitszeitkonto, das nur die aus Überstunden erworbenen, in Freizeit auszugleichenden „Gutstunden“ erfasst und dokumentiert, darf der Arbeitgeber nur dann mit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 670/11 - wie folgt: Ein Arbeitszeitkonto, das die Abweichungen von den dienstplanmäßigen Arbeitszeiten umfasst und dokumentiert, darf der Arbeitgeber nur dann mit Minusstunden aus der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.5.2012 - 3 AZR 11/10 - wie folgt: Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Versorgungsrechte eingreift und deshalb einer Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas unterliegt und auf welcher
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.2.2012 – 7 AZR 774/10 – wie folgt: Nach § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.4.2012 - 6 AZR 14/11 - wie folgt: Der Arbeitnehmer hat während der Freistellungsphase des Blockmodells der Altersteilzeit Anspruch auf die Entgeltansprüche, die er durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 31.5.2012 - 3 AZB 29/12 - wie folgt: Für die Auslegung eines Prozessvergleichs als Vollstreckungstitel ist allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend. Dabei ist darauf abzustellen, wie das
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.1.2012 - 2 AZR 102/11 - wie folgt: Streitgegenstand der Klage nach § 4 Satz 2 KSchG ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.2.2012 – 1 ABR 46/10 – wie folgt: Das Überwachungsrecht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist weder von einer zu besorgenden Rechtsverletzung des Arbeitgebers beim Normvollzug noch vom Vorliegen
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.2.2012 - 9 AZR 461/10 - wie folgt: In § 7 Nr. 2.2 BRTV-Bau haben die Tarifvertragsparteien den Bezugspunkt für die Auslösung nach § 7 Nr. 4 BRTV-Bau festgelegt und angeordnet, dass die ständige Vertretung des
Der 11. CMS-Arbeitsrechtskongress in Kooperation mit dem Betriebs-Berater findet am 20.6.2012 ab 10.00 Uhr im Hilton Frankfurt Airport statt. Zentrale Themenfelder sind die grenzüberschreitende Verlagerung von Shared- Service-Funktionen, die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 13.3.2012 – 1 ABR 78/10 – wie folgt: Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements haben die Betriebsparteien für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.1.2012 - 7 ABR 73/10 - wie folgt: Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2012 – 3 AZR 555/09 – wie folgt: Eine Befugnis zur Anpassung eines Versorgungswerks wegen Störung der Geschäftsgrundlage kann sich dann ergeben, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Schaffung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 765/10 - wie folgt: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, für Über- und Mehrarbeit werde keine weitergehende Vergütung geleistet, ist intransparent,
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...