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Arbeitsrecht
20.07.2012
Arbeitsrecht
BAG: Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 - 4 AZR 245/10 - wie folgt: Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessfortsetzungsvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung. 2. Die ordnungsgemäße Begründung einer Berufung ist auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen und unabhängig davon zu überprüfen, wie das Berufungsgericht deren Zulässigkeit beurteilt hat. 3. Die Berufungsbegründung muss nach den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 ArbGG auf den Streitfall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen und angeben, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung fehlerhaft sein soll. 4. Eine alleinige pauschale Behauptung, die unterlegene Partei habe entgegen der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts „ersichtlich umfassend vorgetragen“, reicht zur ordnungsgemäßen Begründung des Rechtsmittels nicht aus.

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