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Arbeitsrecht
25.07.2012
Arbeitsrecht
BAG: Ministerialzulage - Anspruch bei der Tätigkeit in einer obersten Bundesbehörde im Rahmen einer Gestellung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.5.2012 - 6 AZR 648/10 - wie folgt: Anspruch auf die Ministerialzulage gem. § 2 Abs. 1 TV Ministerialzulage besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Angestellter organisationsrechtlich einer in dieser Bestimmung genannten Behörde zugeordnet ist, das Direktionsrecht von dieser Behörde ausgeübt wird und der Angestellte dort zulageberechtigte Aufgaben tatsächlich wahrnimmt. Ein Angestellter, der einem Dritten zur Verfügung gestellt ist, der die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 TV Ministerialzulage nicht erfüllt und dem das Direktionsrecht übertragen ist, hat daher keinen Anspruch auf die Ministerialzulage, auch wenn er für diesen Dritten in einer der in § 2 Abs. 1 TV Ministerialzulage genannten Behörden tätig wird.

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