Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 – 7 ABR 40/10 – wie folgt: Ein Weiterbeschäftigungsverlangen i. S. v. § 78a Abs. 2 S. 1 BetrVG, das früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt wird, ist
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 20.3.2012 – 2 Sa 331/11 – wie folgt: Bevor ein Arbeitgeber auf Druck von Arbeitskollegen eventuell kündigen darf, muss er konkrete Maßnahmen ergriffen haben, die Drucksituation zu beseitigen. Ein
Das LAG entschied in seinen Urteilen vom 21. und 22.3.2012 – 3 Sa 230/11 und 4 Sa 244/11 – wie folgt: Wird von tarifgebundenen Arbeitgebern in vor dem 1.1.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 6.1.2012 – 4 Sa 776/11 – wie folgt: Parteien des Rechtsstreits sind eine Gewerkschaft professioneller Orchestermusiker und ein Arbeitgeberverband, der u. a. Theater und Orchester in Trägerschaft von kommunalen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.9.2011 – 2 AZR 523/10 – wie folgt: Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage i. S. v. § 4 S. 2 KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis in dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungskündigung wirksam wird,
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11LeitsatzEin angestellter Polizist im Wachschutz, der hoheitlich tätig ist, verletzt seine vertragliche (Neben-)pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB schwerwiegend, wenn er
EuGH, Urteil vom 19.4.2012 - C-415/10, Galina Meister gegen Speech Design Carrier Systems GmbHTenorArt. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der
BAG, Beschluss vom 15.12.2011, 7 ABR 56/10SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Wahl von fünf Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der R Aktiengesellschaft (R AG).Die R AG beschäftigt idR weniger als 500 Arbeitnehmer.
BAG, Urteil vom 13.10.2011, 8 AZR 514/10Sachverhalt Die Parteien streiten um die Höhe des Vergütungsanspruchs des Klägers für die Monate September bis Dezember 2008.Die Beklagte stellt Halbleiter her und betrieb in ihrer Produktionsstätte Hamburg ua.
BAG, Urteil vom 29.9.2011, 2 AZR 523/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung.Der Beklagte, der mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt, ist Träger von Behinderteneinrichtungen in Niedersachsen. Er
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2011 – 1 AZR 508/10 – wie folgt: Bei finanziellen Leistungen, zu deren Gewährung der Arbeitgeber weder durch Gesetz noch Vertrag verpflichtet ist, ist dieser frei in der Entscheidung darüber, ob er diese
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.4.2012 – 2 AZR 258/11 – wie folgt: Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichenWunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 – 4 AZR 371/10 – wie folgt: Die Parteien eines Tarifvertrages können Streitigkeiten über den Bestand und die Auslegung des von ihnen vereinbarten Tarifvertrages nach § 9 TVG mit Bindungswirkung für
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.3.2012 - 10 AZR 778/10 - wie folgt: „Weihnachtsvergütung“ iSv. § 850a Nr. 4 ZPO kann nicht nur die klassische „Weihnachtsgratifikation“, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Beitrag zu den erhöhten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.1.2012 - 10 AZR 722/10 - wie folgt: Ein Betrieb wird vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfasst, wenn arbeitszeitlich überwiegend bauliche
Das BAG entschied in seinemUrteil vom18.4.2012 – 4 AZR 139/10 – wie folgt: Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich eines nach § 5 TVG allgemeinverbindlichen oder in seinerWirkungnach § 1Abs. 3aAEntG2007(jetzt§ 7 AEntG 2009) auf
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...