R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
20.08.2012
Arbeitsrecht
BAG: Überflüssige Änderungskündigung

Das BAG entschied in seiner Entscheidung vom vom 19.7.2012 - 2 AZR 25/11 - wie folgt: Streitgegenstand der Änderungsschutzklage gem. § 4 Satz 2 KSchG ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen. Vom Arbeitgeber erstrebte Änderungen, die sich schon durch die Ausübung des Weisungsrechts gem. § 106 Satz 1 GewO durchsetzen lassen, halten sich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und stellen keine „Änderung der Arbeitsbedingungen“ iSv. § 2 Satz 1, § 4 Satz 2 KSchG dar. Eine Änderungskündigung ist in einem solchen Fall „überflüssig“ und eine Änderungsschutzklage unbegründet, weil der bestehende Vertragsinhalt nicht geändert wird.

stats