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Arbeitsrecht
17.08.2012
Arbeitsrecht
ArbG Frankfurt a.M.: Kein Schadenersatz für Airlines bei Streik

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2012 - 12 Ca 8341/11 - wie folgt: Den von einem Streikaufruf mittelbar betroffenen Airlines steht kein Schadenersatzanspruch wegen Umbuchungskosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro zu. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte die Fluglotsen im August 2011 zweimal zum Arbeitskampf aufgerufen. Es kam aber tatsächlich nicht zum Streik, da der geplante Ausstand gerichtlich untersagt wurde. Nicht zuletzt würde ein solcher Schadenersatzanspruch das Streikrecht aufgrund seiner erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Gewerkschaft zudem faktisch unterbinden.

Hinweis der Redaktion: Den Volltext des Urteils können Sie nach Veröffentlichung der Urteilsgründe an dieser Stelle abrufen.

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