Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.4.2012 – 7ABR52/10 – wie folgt: Anlass für eine Umgruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG kann trotz unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers die Änderung des bisher geltenden Vergütungsschemas sein.
LAG Nürnberg, Urteil vom 02.05.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 516/11 (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 02.08.2011 - Aktenzeichen 14 Ca 8/11; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, nach der ein bestimmter Tarifvertrag in der jeweils
BAG , Urteil vom 22.05.2012 - Aktenzeichen 9 AZR 618/10 (Vorinstanz: LAG München vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 280/10; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 11.02.2010 - Aktenzeichen 3 Ca 10454/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Tarifvertragsparteien
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2012 - 12 Ca 8341/11 - wie folgt: Den von einem Streikaufruf mittelbar betroffenen Airlines steht kein Schadenersatzanspruch wegen Umbuchungskosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro zu. Die Gewerkschaft der
Das BAG entschied in seinemUrteil vom22.5.2012 – 9 AZR 618/10 –wie folgt: Die Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2012 – 9 AZR 504/10 – wie folgt: Im bestehenden Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs. Das gilt grundsätzlich auch für tariflichen Mehrurlaub, sofern die
BAG, Urteil vom 16.5.2012 - 5 AZR 251/11LeitsätzeIm Rechtsstreit über Vergütung wegen Annahmeverzugs bestimmen die Parteien mit ihren Anträgen und Einwendungen den Zeitraum, der der Gesamtberechnung zugrunde zu legen ist.SachverhaltDie Parteien
BAG, Urteil vom 22.3.2012 - 2 AZR 224/11SachverhaltDie Beklagte betreibt das Krankenhaus M. Der Kläger war dort seit dem 7. Februar 1983 als „OP-Pfleger" beschäftigt. In der Zeit vom 12. bis 27. Juni 2009 hatte er Erholungsurlaub und hielt sich im
LAG Hamm, Beschluss vom 17.02.2012 - Aktenzeichen 10 TaBV 63/11 (Vorinstanz: ArbG Siegen vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 1 BV 30/10; ) Amtliche Leitsätze: Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft
BAG, Urteil vom 19.07.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 434/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 06.05.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 1/09; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 20.08.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 4640/07; ) Amtliche Leitsätze: Die Regelungen in § 7 Abs. 2 Satz 3 und
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 – 5 AZR 251/11 – wie folgt: Der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet, wenn die Voraussetzungen des Gläubigerverzugs entfallen. Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung mit der Annahme der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.3.2012 – 2 AZR 224/11 – wie folgt: Nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB wird eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Empfänger zugeht. Eine verkörperte
BAG , Urteil vom 12.05.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 384/10 (Vorinstanz: LAG Köln vom 29.01.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 943/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 29.04.2008 - Aktenzeichen 11 Ca 2902/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Endtermin der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 5.12.2011 – 7 Sa 524/11 – wie folgt: Ein Chefarzt kann fristlos gekündigt werden kann, wenn sich herausstellt, dass die bei seiner Einstellung abgegebene Erklärung zu fehlenden Vorstrafen und laufenden
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.3.2012 - 2 AZR 224/11 - wie folgt: Auch nach Einführung des sog. Verbundverfahrens zum 1. April 2008 gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 KSchG ist es zulässig, das Verfahren zunächst auf den Antrag auf
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.2.2012 – 4 AZR 199/10 – wie folgt: Das Teilen der Leitungsstelle in Form des „Job-Sharing“, bei der eine alternierende, sich in den Zeiträumen jeweils nicht überschneidende Verantwortung ausgeübt wird, steht
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...