Mit Urteil vom 14.1.2009 - 17 U 223/08 - entschied das OLG Frankfurt: Die Rückabwicklung von Leasingverträgen richtet sich seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr nach Bereicherungsrecht, sondern nach Rücktrittsrecht.
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.1.2009 - 17 U 223/08LeitsatzDie Rückabwicklung von Leasingverträgen richtet sich seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr nach Bereicherungsrecht, sondern nach Rücktrittsrecht. BGB 313; BGB
BGH, Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 211/07 LeitsatzDer Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich nicht auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der
Gericht: Oberlandesgericht Celle Urteil verkündet am 08.01.2009 Aktenzeichen: 11 U 70/08 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 199 Ein Kapitalanleger handelt nicht grob fahrlässig im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB, wenn er einen Prospekt, der erst
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 09.12.2008 Aktenzeichen: XI ZR 513/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 14 BGB § 491 Abs. 1 BGB § 492 BGB § 494 Darlehensgeber im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB kann auch ein
LG München I, Vorbehaltsurteil vom 8.12.2008 -14HK O 24599/07; nicht rechtskräftigLeitsatz 1. Mangels „funktioneller Verwandtschaft" ist der Kapitalwert einer vom Prinzipal finanzierten Altersversorgung nicht im Regelfall aus Billigkeitsgründen auf
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im BGB vorsieht. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben für
Mit Urteil vom 31.7.2008 - 12 U 137/08 - hat das KG entschieden: Bei unstreitigem Vorschaden muss der Geschädigte im Einzelnen zu deren Art und deren behaupteter Reparatur vortragen. Kann er dies nicht, weil er ein Fahrzeug mit - behobenem -
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OLG Köln, Urteil vom 15.1.2009 - 18 U 205/07AktG §§ 311 ff.SachverhaltI. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Aktionärsrechten gehört. Er ist Aktionär
BGH, Beschluss vom 8.12.2008 - II ZR 263/07 Leitsätzea) Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit
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