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Wirtschaftsrecht
20.05.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Voraussetzung der Verjährungshemmung

Der BGH hat mit Urteil vom 20. 3.2009 - V ZR 208/07 - entschieden: Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.

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