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Wirtschaftsrecht
18.05.2009
Wirtschaftsrecht
Bundesrat: Grünes Licht für das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Der Bundesrat hat am 15.5.2009 dem Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte im Falle unlauterer Telefonwerbung zugestimmt. Damit werden Verbraucher besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbuße. Kunden können zudem telefonisch abgeschlossene Verträge in der Regel binnen Monatsfrist widerrufen.
(Quelle: Spiegel online vom 15.5.2009)

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