BayVGH: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 19.5.2009 - 7 B 08.2922 - entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt. Das Gericht hat die Revision gegen dieses Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
(Quelle: PM BayVGH vom 19.5.2009)