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Wirtschaftsrecht
20.05.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern (Entscheidungsreport)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.11.2008 - Az.: 7 U 2/08

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Leitsatz:

Der Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners gem. § 426 Abs. 1 BGB verjährt nach dem seit 1.1.2002 geltenden neuen Verjährungsrecht in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Ausgleichsanspruch fällig wurde und der Ausgleichsgläubiger Kenntnis vom Anspruch oder grob fahrlässig keine Kenntnis davon hatte. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit der Begründung der Gesamtschuld, die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs tritt mit der Fälligkeit des Anspruchs des Gläubigers gegen die Gesamtschuldner und nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers durch den ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner ein.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Uwe Lieschke, LL.M. (Exeter), RA, Kanzlei K&L Gates LLP, Berlin Zum Entscheidungsreport

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