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Wirtschaftsrecht
18.05.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Übernahme von Hypo Real Estate durch SoFFin genehmigt

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Kreditinstituts Hypo Real Estate AG (HRE) durch den deutschen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Dies ist das erste Mal in der aktuellen Finanzkrise, dass die Verstaatlichung einer Bank bei der Kommission gemäß EU-Fusionskontrollverordnung angemeldet worden ist. Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben durch diese Übernahme erheblich beeinträchtigt.

Die geplante Übernahme führt nicht zu wettbewerblichen Bedenken. Die Kommission hat horizontale Überschneidungen zwischen HRE und der KfW analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Transaktion nur unwesentliche Auswirkungen auf den Wettbewerb hätte. Die Kommission hat den geplanten Zusammenschluss daher ohne Auflagen freigegeben. Die Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG Vertrags am 7.5.2009 eine eingehende Prüfung der staatlichen Maßnahmen zugunsten der HRE eingeleitet. Dieses separate Verfahren wird fortgeführt.

(Quelle: EU-Kommission vom 15.5.2009)

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