BGH: Vollstreckbarerklärung eines nach Insolvenzeröffnung ergangenen Schiedsspruchs (Entscheidungsreport)
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 Az.: III ZB 88/07
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Leitsätze
1. Ein nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangener, auf Leistung gerichteter Schiedsspruch kann als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle auszulegen sein, wenn aufgrund der Entscheidungsgründe feststeht, dass die zuerkannte Forderung nur ein Recht auf insolvenzmäßige Befriedigung verschaffen sollte und es sich bei ihr nicht um eine Masseforderung handeln kann.
2. Ein (inländischer) Schiedsspruch, der eine Insolvenzforderung feststellt, die nicht zuvor in gleicher Weise nach Grund und Betrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde, verstößt gegen den ordre public interne.
3. Für einen inländischen Schiedsspruch gilt grundsätzlich der ordre public interne.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Jan K. Schäfer, LL.M., RA, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main: Zum Entscheidungsreport