Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 22.06.2009 Aktenzeichen: II ZR 143/08 Rechtsgebiete: GmbHG, GG Vorschriften: GmbHG § 43 Abs. 2 GG Art. 103 Abs. 1 Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 08.06.2009 Aktenzeichen: II ZR 147/08 Rechtsgebiete: GmbHG Vorschriften: GmbHG § 64 Abs. 2 Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der
Mit Urteil vom 8.6.2009 - II ZR 147/08 - hat der BGH entschieden: Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
Die Europäische Kommission hat erste Vorschläge für den künftigen Wettbewerb im Auto-Handel und bei Kfz-Werkstätten vorgelegt. Dabei geht es um die Zeit nach dem Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung Ende Mai 2010. Die Kommission schlägt eine
Der BGH hat mit Beschluss vom 22.6.2009 - II ZR 143/08 - entschieden: Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht
Der BGH hat mit Urteil vom 19.6.2009 - V ZR 93/08 - entschieden, dass den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen
Mit Urteil vom 22.1.2009 - I ZR 31/06 - hat der BGH entschieden: Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner
Deutsche Unternehmen können zur Bewältigung der Wirtschaftskrise bis 2010 einfacher staatliche Kredithilfen erhalten. Die EU-Kommission billigte die Änderung der deutschen Regelung über Kleinbeihilfen von bis zu 500 000 EUR je Unternehmen. Zur
LG München I, Urteil vom 23.4.2009 - 5 HK O 542/09Leitsatz1. Verfügt eine GmbH über 51 % der Anteile an einer Kommanditgesellschaft, so ist die GmbH jedenfalls dann herrschendes Unternehmen, wenn Gesellschafterbeschlüsse regelmäßig mit einfacher
Der BGH hat mit Urteil vom 20.5.2009 - VIII ZR 191/09 - entschieden: Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand
Mit Urteil vom 26.3.2009 - 23 U 4885/08 - hat das OLG München entschieden: Wurde eine Forderung im einem Vorprozess gegen mehrere Gesamtschuldner rechtskräftig tituliert, unterliegt der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 BGB des an den Gläubiger
Mit Urteil vom 25.5.2009 - II ZR 259/07 - hat der BGH entschieden: Ein Beschluss zu einer Beitragserhöhung ist ‑ sofern nicht eine gegenteilige allseits oder individuell wirkende Bedingung vereinbart ist ‑ zu Lasten des zustimmenden Gesellschafters
BGH, Urteil vom 6.4.2009 - II ZR 277/07 Leitsätzea) Allein aus der ehelichen Verbundenheit zwischen dem Kreditgeber einer GmbH und deren Gesellschafterin ergibt sich kein Indiz dafür, dass sie bloße Treuhandgesellschafterin und deshalb der Kredit als
BGH, Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08 Leitsätze1. Eine einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann, die Widerrufsfrist werde unabhängig von der Vertragserklärung des
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BBGH hat mit Urteilen vom 14.7.2009 - XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08 - über Schadensersatzansprüche entschieden, die von zwei Anlegern gegenüber einer Bank wegen angeblicher Schlechterfüllung
Das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagene Gesetz zur Stärkung der Rechte der Anleger, insbesondere zur verbesserten Durchsetzung von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften und zur Neufassung des
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.