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Wirtschaftsrecht
08.06.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Preisangabe beim Angebot eines Prepaid-Handys mit „XtraCard"

Mit Urteil vom 5.11.2008 - I ZR 55/06 - hat der BGH entschieden: Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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