Mit Urteil vom 9.2.2009 - II ZR 292/07 - hat der BGH entschieden: Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das
Aufgrund einer Entscheidung des Kartellsenats des BGH vom 7.4.2009 - KZR 42/08 - steht fest, dass eine auf Zahlung von mindestens 114 Mio. Euro gerichtete Schadensersatzklage gegen sechs führende deutsche Zementhersteller zulässig ist. Der Senat hat
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat auf die Verbandsklagen eines Verbraucherschutzverbandes gegen zwei Sparkassen mit Urteilen vom 21.4.2009 - XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 - entschieden, dass eine Klausel über Entgelte
Mit Beschluss vom 7.4.2009 - 31 Wx 095/08 - hat das OLG München entschieden: Das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten wird grundsätzlich nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die Gesellschaft eine Publikums-KG mit einer Vielzahl
Mit Urteil vom 6.4.2009 – 2 O 23094/07 – hat das LG München I entschieden: Haben die Parteien des Hauptschuldverhältnisses keine Sicherungsabrede getroffen, sondern vereinbart, wie Sicherheit zu leisten ist, wenn der Hauptschuldner einen
Mit Urteil vom 31.3.2009 – 11 U 2/09 (Kart) – hat der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurt die Anforderungen an die Lesbarkeit von aufklärenden Zusätzen in der Werbung für Ökostromtarife präzisiert. Er führt aus, dass zur Vermeidung einer durch den
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.3.2009 - 11 U 2/09 (Kart)Leitsätze1. Zu den Anforderungen an die Lesbarkeit aufklärender Zusätze in der Werbung für Ökostromtarife2. Zeitungsinserate, in denen Stromtarife beworben werden, unterliegen nicht der
LG München I, Urteil vom 6.4.2009 - 2 O 23094/07SachverhaltDie Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch.Am 4. April 2001 schlossen die Klägerin und der Fa. xxx einen Bauvertrag zum Bauvorhaben
BGH, Urteil vom 3.3.2009 - XI ZR 41/08 Leitsätzea) Der Anspruch des Gläubigers aus § 767 Abs. 2 BGB gegen den Bürgen auf Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung umfasst nicht den Aufwand, der dem Gläubiger in einem Anfechtungsprozess entstanden
BGH, Urteil vom 9.2.2009 - II ZR 231/07Leitsätzea) Der Beschluss, der den Gesellschaftern einer Personengesellschaft Nachschusspflichten auferlegt, ist den Gesellschaftern gegenüber unwirksam (§ 707 BGB), die dieser Vermehrung ihrer Beitragspflichten
Mit Urteil vom 26.2.2009 – I ZR 28/06 – hat der BGH entschieden: Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb
Mit Urteil vom 3.3.2009 – XI ZR 41/08 – hat der BGH entschieden: Der Anspruch des Gläubigers aus § 767 Abs. 2 BGB gegen den Bürgen auf Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung umfasst nicht den Aufwand, der dem Gläubiger in einem Anfechtungsprozess
BGH, Urteil vom 19.2.2009 - IX ZR 62/08 Leitsätze1. Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist,
Der BGH hat mit Urteil vom 9.2.2009 – II ZR 231/ 07 – entschieden: Der Beschluss, der den Gesellschaftern einer Personengesellschaft Nachschusspflichten auferlegt, ist den Gesellschaftern gegenüberunwirksam(§ 707BGB), die dieserVermehrung ihrer
Am 31.3.2009 hat sich die Kreditwirtschaft auf die gemeinsame europäische Lastschrift geeinigt, die Verbrauchern ab November in ganz Europa zur Verfügung stehen soll. Der entscheidende Impuls für die breite Nutzung der SEPAVerfahren muss nun
Mit Beschluss vom 26.3.2009 – 1 BvR 119/09 – hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Aktionärs einer deutschen Großbank gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Einer Pressemitteilung des Unternehmens
Am 3.4.2009 hat der Bundesrat dem so genannten Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz zugestimmt. Die Ergänzung beinhaltet Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht. Zudem ist eine im Gesetz beschriebene mögliche Lösung die vollständige
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