BaFin: Aufhebung des Moratoriums gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22.6.2009 ihr Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank hf.,
Niederlassung Deutschland aufgehoben. Das seit dem 9.10.2008
bestehende Moratorium hatte dazu gedient, die verbliebenen
Vermögenswerte der Bank zu sichern. Die BaFin halte diese Maßnahme
nun nicht mehr für erforderlich. Der isländische Wirtschaftsminister habe
im Namen der gesamten isländischen Regierung in einem Schreiben an
die BaFin verbindlich klargestellt, dass die Auszahlung der deutschen
Einleger im Einklang mit dem isländischen Recht und den EU-rechtlichen
Anforderungen erfolge.
Nach Angaben der isländischen Regierung stehe die Kaupthing Bank hf.
während der Abwicklung weiter unter der Kontrolle der isländischen
Finanzaufsicht FME. Damit seien die Kaupthing Bank hf. und die
„isländischen Stellen" alleine zuständig und verantwortlich für die
Abwicklung der Bank und die Auszahlung der Einlagen, so wie es in den
europarechtlichen Vorgaben für solche Fälle vorgesehen sei.
Erste Rückzahlungen an deutsche Einleger würden nach Angaben der
Kaupthing Bank hf. im Laufe der Woche veranlasst.
(Quelle: PM BaFin vom 22.6.2009)