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Wirtschaftsrecht
22.06.2009
Wirtschaftsrecht
BaFin: Aufhebung des Moratoriums gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22.6.2009 ihr Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank hf.,

Niederlassung Deutschland aufgehoben. Das seit dem 9.10.2008

bestehende Moratorium hatte dazu gedient, die verbliebenen

Vermögenswerte der Bank zu sichern. Die BaFin halte diese Maßnahme

nun nicht mehr für erforderlich. Der isländische Wirtschaftsminister habe

im Namen der gesamten isländischen Regierung in einem Schreiben an

die BaFin verbindlich klargestellt, dass die Auszahlung der deutschen

Einleger im Einklang mit dem isländischen Recht und den EU-rechtlichen

Anforderungen erfolge.

Nach Angaben der isländischen Regierung stehe die Kaupthing Bank hf.

während der Abwicklung weiter unter der Kontrolle der isländischen

Finanzaufsicht FME. Damit seien die Kaupthing Bank hf. und die

„isländischen Stellen" alleine zuständig und verantwortlich für die

Abwicklung der Bank und die Auszahlung der Einlagen, so wie es in den

europarechtlichen Vorgaben für solche Fälle vorgesehen sei.

Erste Rückzahlungen an deutsche Einleger würden nach Angaben der

Kaupthing Bank hf. im Laufe der Woche veranlasst.
(Quelle: PM BaFin vom 22.6.2009)

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