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Wirtschaftsrecht
23.06.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Rat: Reform der Finanzaufsicht

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich am 19.6.2009 auf Grundzüge einer Reform der Finanzaufsicht verständigt. Angestrebt ist ein Zwei-Säulen-System: Ein bei der Europäischen Zentralbank angesiedelter Europäischer Rat für Systemrisiken soll Frühwarnungen und unverbindliche Empfehlungen abgeben. Das ist der Fall, wenn etwa eine Bank so große Probleme bekommt, dass sie andere Geldhäuser mit in den Abgrund reißen könnte. Den Vorsitz soll der Präsident der Europäischen Zentralbank führen. Zudem sollen drei schon bestehende EU-Aufsichtsgremien für den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor zu Behörden aufgewertet und miteinander und den nationalen Behörden vernetzt werden. Auf diese Weise sollen vor allem grenzüberschreitende Finanzunternehmen wirksamer kontrolliert werden.

(Quelle: Regierung online vom 19.6.2009)

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