LG Hamburg: Schadensersatz für Käufer von Lehmann-Zertifikaten
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 23.6.2009 - 310 O 4/09 - entschieden, dass die Hamburger Sparkasse (Haspa) einem Anleger wegen fehlerhafter Beratung beim Verkauf von Anleihen der zusammengebrochenen Lehman-Bank Schadensersatz zahlen muss. Die Sparkasse habe ihre Pflicht der anlagegerechten Beratung schuldhaft verletzt, stellte das LG fest. Es bemängelte vor allem, dass die Haspa ihren Kunden nicht über die fehlende Einlagensicherung, die Höhe der Gewinnmarge und ihr eigenes Interesse am Verkauf der Lehman-Zertifikate informiert habe. Die Tatsache, dass die Sparkasse ihren Kunden nicht über das Risiko einer Insolvenz von Lehman aufgeklärt hatte, wertete das Gericht dagegen nicht als Pflichtverletzung. Die Haspa hat angekündigt in Berufung zu gehen.
(Quelle: FTD online vom 23.6.2009)