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Wirtschaftsrecht
05.06.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsche Regelung über Kleinbeihilfen genehmigt

Die EU-Kommission hat der Änderung einer am 30.12.2008 genehmigten deutschen Regelung über Kleinbeihilfen von bis zu 500 000 Euro je Unternehmen zugestimmt. Die Änderung soll bis 2010 flexiblere Risikokapitalinvestitionen ermöglichen. Sie erfolgt in Einklang mit dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie ist befristet und gilt nur für Unternehmen, die am 1.7.2008 noch nicht in Schwierigkeiten waren.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 5.6.2009)

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