BGH: Zur inkongruenten Deckung zugunsten eines Kreditinstituts
Der BGH hat mit Urteil vom 7.5.2009 - IX ZR 140/08 - entschieden: Hat der Schuldner einen ungekündigten Kontokorrentkredit nicht ausgeschöpft, führen in kritischer Zeit eingehende, dem Konto gutgeschriebene Zahlungen, denen keine Abbuchungen gegenüberstehen, infolge der damit verbundenen Kredittilgung zu einer inkongruenten Deckung zugunsten des Kreditinstituts.