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Wirtschaftsrecht
09.06.2009
Wirtschaftsrecht
Rat: Richtlinien auf dem Weg zum Europäischen Zivilrecht

Der Rat der EU-Innen- und Justizminister hat sich auf Richtlinien für den Gemeinsamen Referenzrahmen (CFR) geeinigt (s. EiÜ 04/09, 15/08). Am 5.6.2009 beschloss er für den CFR eine dreiteilige Struktur, bestehend aus einer Liste von vertragsrechtlichen Prinzipien, Definitionen und Modellregeln. Die Prinzipienliste solle nicht abschließend und auf alle vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen anwendbar sein. Dazu zählen bspw. Vertragsfreiheit, Rechtssicherheit, Fairness und Guter Glaube. Weiter werde der CFR Definitionen zum allgemeinen Vertragsrecht enthalten, wobei den verbrauchervertragsbezogenen Teilen besondere Aufmerksamkeit zukomme. Auch die Modellregeln sollen so allgemein gehalten sein, dass sie auf alle Vertragstypen und -situationen anwendbar sein werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könne der CFR um Modellregeln für Verbraucherverträge ergänzt werden. Der Rat will auf Konsistenz zwischen dem CFR und der vorgeschlagenen Verbrauchervertragsrechtrichtlinie (KOM/2008/614) (s. EiÜ 35/08) achten, anerkennt aber zugleich, dass sich beide Vorhaben bzgl. ihrer Zielrichtungen nicht vollständig überschneiden. Der CFR könnte nach dem Ratsbeschluss ein nichtbindendes Rechtsinstrument werden, das den EU-Institutionen als gemeinsame Quelle der Inspiration oder als Referenz bei der Rechtsetzung dient.

(Quelle: PM DAV, Büro Brüssel, vom 8.6.2009)

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